für die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen durch EU Networks Ltd.

Stand: 5/2017

1. Definitionen
1.1 AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nachfolgend als „AGB“ bezeichnet.

1.2 Bestellung
Eine Willenserklärung des Kunden, die in Abhängigkeit von der jeweils betroffenen Leistung darauf gerichtet ist entweder ein verbindliches Angebot gegenüber EU Networks abzugeben oder EU Networks zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufzufordern, wird als „Bestellung“ bezeichnet.

1.3 Dauerschuldverhältnis
Fortlaufende Leistungen, die EU Networks gegenüber dem Kunden regelmäßig und über einen längeren Zeitraum erbringt, sei es befristet oder unbefristet durchgeführt werden, insbesondere Projektmanagement, Content Mangement, Webhosting, Internet- und Online Marketing sowie Cloud Services und Service & Support Pläne, auch in Form von Service Level Agreements (SLA), werden als „Dauerschuldverhältnis“ bezeichnet.

1.4 Einzelleistung
Einmalige und klar abgrenzbare Leistungen, die EU Networks gegenüber dem Kunden erbringt, insbesondere Beratung, Design, Webdesign und Programmierung von Websites, Launch und Relaunch von Websites, Erstellung von Smartphone Apps und Tablet Apps, Erstellung von sonstigen Systemen, die Entwicklung von Konzepten und Strategien, Suchmaschinenoptimierung sowie Service Level Agreements/SLA, werden als „Einzelleistung“ bezeichnet.

1.5 Leistung
Sämtliche Dienstleistungen und Werkleistungen, sei es in Form von Dauerschuldverhältnissen oder Einzelleistungen, die von EU Networks erbracht werden, werden nachfolgend als „Leistung“ bezeichnet.

1.6 EU Networks
EU Networks Ltd., Neuer Wall 63, D-20354 Hamburg wird als „EU Networks“ bezeichnet.

1.7 Kostenkalkulator
Die auf der Website von EU Networks angebotenen Tools, mit denen Preise für Leistungen von EU Networks individuell ermittelt werden können, wird als „Kostenkalkulator“ bezeichnet.

1.8 Kunde
Jede natürliche oder juristische Person, die mit EU Networks einen oder mehrere Verträge über die Erbringung von Leistungen schließt, wird als „Kunde“ bezeichnet.

1.9 Höhere Gewalt
Insbesondere Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Ausfälle von Lieferanten und Subunternehmern, behördliche Verfügungen, Verkehrs- und Versandstörungen sowie Streiks und Aussperrungen sowie das Ausbleiben von erforderlichen Unterlagen oder sonstigen Informationen von Seiten des Kunden werden als „Höhere Gewalt“ bezeichnet.

1.10 Parteien
EU Networks und Kunde werden gemeinsam auch als „Parteien“
 bezeichnet

1.11 Übergabe
Die Bereitstellung der von EU Networks erbrachten Leistung, insbesondere durch Hosting, Übermittlung per E-Mail oder in Form einer Downloadmöglichkeit oder Übergabe von externen Speichermedien (USB-Stick, CD-ROM, DVD etc.) wird als „Übergabe“ bezeichnet.

1.12 Vertrauliche Informationen
Informationen, die als vertraulich oder geheim gekennzeichnet sind, werden als „vertrauliche Informationen“ bezeichnet.

2. Anwendungsbereich

2.1 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, die von EU Networks erbracht werden.

2.2 Vorschriften in Einzelverträgen zwischen dem Kunden und EU Networks gehen eventuell kollidierenden Vorschriften in den AGB vor.

3. Kollision mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden

3.1 Vorbehaltlich eventueller Einzelverträge zwischen dem Kunden und EU Networks erbringt EU Networks seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.

3.2 Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen von EU Networks nicht ausdrücklich widersprochen wird.

3.3 Falls EU Networks Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden ohne ausdrücklichen Widerspruch entgegennimmt, so kann hieraus in keinem Falle abgeleitet werden, dass EU Networks die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden angenommen hat.

4. Bestellung, Kündigung von Dauerschuldverhältnissen

4.1 Bestellung offline
Anfragen von Seiten des Kunden, die per E-Mail oder Brief erfolgen, sind als eine an EU Networks gerichtete Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.

4.2 Bestellung online

4.2.1 Einzelleistungen
Bei Bestellung von Einzelleistungen gibt der Kunden durch Betätigung des Buttons „Senden“ ein bindendes Angebot gegenüber EU Networks ab. Die Bestellung von Einzelleistungen sowie mündliche Nebenabreden zu Bestellungen von Einzelleistungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit immer der nachträglichen schriftlichen Annahme durch EU Networks.

4.2.2 Dauerschuldverhältnisse
Bei Bestellung von Dauerschuldverhältnissen ist die Betätigung des Buttons „Senden“ als eine an EU Networks gerichtete Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Die verbindliche Bestellung von Dauerschuldverhältnissen sowie mündiche Nebenabreden zu Bestellungen von Einzelleistungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der nachträglichen schriftlichen Annahme durch den Kunden.

4.3 Bestellung allgemein

4.3.1 Wenn nicht im Einzelfall etwas Abweichendes schriftlich vereinbart ist, hält sich EU Networks für einen Zeitraum von vier Wochen ab Angebotsabgabe an sein Angebot gebunden.

4.3.2 Angebote von EU Networks gelten bei Ausbleiben einer Reaktion des Kunden nach vier Wochen als angenommen.

4.4 Kündigung von Dauerschuldverhältnissen

Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von 1 Monat schriftlich gekündigt werden, es sei denn, sie sind laufzeitgebunden Für den Fall einer Laufzeitbindung muss die Kündigung 4 Wochen vor Ablauf der aktuellen Laufzeit bei EU Networks in Schriftform eingegangen sein, ansonsten verlängert sich die Laufzeit erneut um die vorherige Länge.

5. Preise

5.1 Die vereinbarten Preise sind Festpreise, sofern zwischen EU Networks und dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.2 Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Abzug von Skonti und Rabatten bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

5.3 Die durch den Kostenkalkulator auf der Website von EU Networks ermittelten Preise sind als unverbindlicher Richtwert zu verstehen.

6. Leistungstermine

6.1 EU Networks wird den Kunden schriftlich informieren, wenn Umstände erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass der vereinbarte Leistungstermin nicht eingehalten werden kann.

6.2 Höhere Gewalt befreit EU Networks für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Leistung. Falls EU Networks aufgrund von höherer Gewalt in Leistungsverzug gerät, so ist der Kunde verpflichtet, EU Networks eine dem Einzelfall angemessene Nachfrist zu setzen. Wird durch höhere Gewalt die Leistung um mehr als vier Wochen verzögert, ist EU Networks berechtigt, hinsichtlich der von der Störung betroffenen Leistung (auch teilweise) vom Vertrag zurückzutreten.

6.3 EU Networks ist berechtigt Teilleistungen zu erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Kunden sinnvoll nutzbar sind.

5. Servicelevel

Wenn nicht im Einzelfall etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, gilt das in dem Angebot spezifizierte Service Level.

6. Anwendungstechnische Beratung durch EU Networks und Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Eine anwendungstechnische Beratung durch EU Networks erfolgt nach bestem Wissen und wird von EU Networks mit der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten erbracht. Alle Angaben über die Eignung der Leistungen von EU Networks befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen hinsichtlich der Eignung der Leistungen von EU Networks für die vom Kunden beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

6.2 Der Kunde versichert, dass er hinsichtlich sämtlicher Unterlagen und sonstiger Informationen, die er EU Networks zur Verfügung stellt, uneingeschränkt verfügungsberechtigt ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen.

6.3 Der Kunde stellt für die Durchführung der Arbeiten die notwendigen Informationen und Daten in geeigneten Formaten sowie notwendige Zugänge zu erforderlichen technischen Systemen rechtzeitig vor Beginn der Leistungserbringung und im weiteren Bedarfsfalle auch noch während der Leistungserbringung sicher.

 

6.4 Der Kunde wird EU Networks die Kontaktdaten eines Mitarbeiters zur Verfügung stellen, der EU Networks während der üblichen Geschäftszeiten sowohl telefonisch als auch per E-Mail als Ansprechpartner zur Verfügung steht und der berechtigt ist, die Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber EU Networks verbindlich wahrzunehmen.

7. Absage/Nichteinhaltung von Terminen, Stornierung

7.1 Absage/Nichteinhaltung von Terminen

7.1.1 Sofern der Kunde einen Termin mit EU Networks nicht wie vereinbart wahrnimmt, ist der Kunde verpflichtet, einen Stundensatz in Höhe von EUR 159,- zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer als Ersatz zu zahlen. Falls für den vom Kunden nicht wahrgenommenen Termin eine bestimmte Dauer vorgesehen war, etwa im Fall einer Schulung, richtet sich die Höhe des Ersatzanspruchs nach der zwischen den Parteien vereinbarten Dauer des Termins. Falls für den Termin keine bestimmte Dauer vorgesehen war, richtet sich die Höhe der Ersatzpflicht nach der durchschnittlichen Dauer eines Termins dieser Art. Die Ersatzpflicht des Kunden entfällt, wenn er den Termin mit einer Vorlaufzeit von mindestens 1 Werktag schriftlich absagt hat.

7.1.2 Dem Kunden steht jederzeit der Nachweis frei, dass der tatsächliche Ersatzanspruch niedriger ist als der von EU Networks geforderte Betrag.

7.2 Stornierung

7.2.1 Storniert der Kunde die vertraglich geschuldete Leistung, kann EU Networks Ersatz für die bis dahin erbrachten Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Ersatzforderung richtet sich nach folgenden Prozentsätzen des vertraglich vereinbarten Preises:

a) bei einer Stornierung von bis zu 2 Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Leistungszeitpunkt: 25 % des vertraglich vereinbarten Preises;

b) bei einer Stornierung von bis zu 2 Werktagen vor dem vertraglich vereinbarten Leistungszeitpunkt 50 % des vertraglich vereinbarten Preises.

c) bei einer Stornierung am Tag des vertraglich vereinbarten Leistungszeitpunktes
100 % des vertraglich vereinbarten Preises.

7.2.2 Dem Kunden steht jederzeit der Nachweis frei, dass die tatsächlich geleisteten Aufwendungen niedriger sind als die von EU Networks geforderte Ersatzpauschale.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Der für die Erbringung von Einzelleistungen geschuldete Betrag ist 14 Werktage nach dem auf der entsprechenden Rechnung genannten Datum zur Zahlung fällig.

8.2 Die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geschuldeten Beträge sind jeweils zum 01. eines jeden Monats fällig, in dem die Leistung erbracht wird.

8.3 Wenn nicht im Einzelfall etwas Abweichendes schriftlich vereinbart ist, kann EU Networks bei einem voraussichtlichen Auftragswert von mehr als 5.000 EUR die Zahlung von bis zu 50% vorab verlangen.

8.4 Rechtzeitige Zahlung ist nur dann erfolgt, wenn EU Networks über den geschuldeten Betrag mit Wertstellung am Fälligkeitstage auf dem von EU Networks angegebenen Konto verfügen kann.

8.5 Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die nach Anlegung banküblicher Maßstäbe dessen Kreditwürdigkeit erheblich mindern, insbesondere, wenn beim Kunden ein Verfahren nach der Insolvenzordnung von ihm oder einem Dritten beantragt wird, ist EU Networks unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, noch nicht ausgeführte Aufträge nur Zug-um-Zug gegen Zahlung auszuführen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

9. Haftung, Haftungsbegrenzung und Freistellungsverpflichtung

9.1 EU Networks haftet unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie wegen arglistigem Handeln und vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.2 Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und/oder Vermögensschäden haftet EU Networks nur im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten („Kardinalspflichten“).

9.3 Kardinalspflichten in Sinne von Ziffer 9.2 sind Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf.

9.4 Die Haftung nach Ziffer 9.2 ist begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.

9.5 Die Haftung von EU Networks ist ausgeschlossen im Falle leicht fahrlässiger Verletzung von unwesentlichen Vertragspflichten.

9.6 Soweit die Haftung von EU Networks ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von EU Networks.

9.7 Der Kunde wird EU Networks von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freistellen, soweit diese auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtevertzung des Kunden beruhen. Diese Ersatzpflicht umfasst auch die für eine Anspruchsabwehr erforderlichen Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten.

10. Mängelansprüche

10.1 Die wirksame Geltendmachung von Mängelansprüchen des Kunden setzt voraus, dass dieser der Obliegenheit zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge von Mängeln gemäß § 377 des Handelsgesetzbuchs („HGB“) ordnungsgemäß nachgekommen ist.

10.2 Erkennbare Mängel sind EU Networks unverzüglich, jedoch spätestens aber binnen 7 Werktagen nach Bekanntwerden des Mangels, anzuzeigen.

10.3 Bei ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen ist EU Networks nach seiner Wahl zu Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung trägt EU Networks alle zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, soweit diese die Höhe der Vergütung nicht überschreiten.

10.4 Sofern EU Networks zur Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über eine angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die EU Networks zu vertreten hat, oder schlägt ansonsten die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung der geschuldeten Vergütung zu verlangen.

10.5 Mängelansprüche von Unternehmen verjähren innerhalb von 12 Monaten nach dem Leistungszeitpunkt.

10.6 Diese Bestimmung gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen zwingend vorschreibt.

11 Marken

11.1 Marken von EU Networks dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung genutzt werden.

11.2 An den im Rahmen eines Angebotes überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich EU Networks sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor.

12. Abnahme, Gefahrübergang

12.1 Die Gefahr geht mit Übergabe auf den Kunden über.

12.2 Befindet sich die Leistung in dem vertraglich vereinbarten Zustand oder sind eventuell festgestellte Mängel beseitigt, so wird die Leistung durch den Kunden unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, abgenommen.

12.3 Zur rechtsverbindlichen Dokumentation werden EU Networks und der Kunde ein von beiden Parteien nach Beendigung der Abnahme unverzüglich ein von beiden Parteien zu unterzeichnendes Abnahmeprotokoll anfertigen.

13. Eigentumsverhältnisse

13.1 Das Eigentum geht mit Entrichtung des vollständigen vertraglich vereinbarten Preises von EU Networks auf den Kunden über.

13.2 Vor Eigentumsübergang ist der Kunde erst nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von EU Networks zur Weiterveräußerung berechtigt.

13.3 Eine Verarbeitung oder Vermischung, die Eigentumsübergang erfolgt, nimmt der Kunde für EU Networks vor, ohne dass daraus für EU Networks eine Verbindlichkeit entsteht. Für den Fall der Verarbeitung oder Vermischung, die nicht im Eigentum von EU Networks stehen, erwirbt EU Networks Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Eigentumsvorbehalts zu den anderen verarbeiteten Sachen.

13.4 Forderungen aus dem Verkauf von Sachen, an denen EU Networks Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt im Umfang des Eigentumsanteils von EU Networks zur Sicherung an EU Networks ab.

14. Subunternehmer, Nutzung von Drittsystemen

14.1 Der Kunde stimmt hiermit der Beauftragung von Subunternehmern durch EU Networks zu.

14.2 Ferner stimmt der Kunde hiermit der Nutzung von Drittsystemen durch EU Networks zu.

14.3 Leistungen im Bereich der Domainverwaltung, insbesondere Domainregistrierung, Domainübertragung, Domainlöschung, Inhaberwechsel und Providerwechsel sowie die Aktualisierung von Domaindaten, wird EU Networks an Dritte vergeben. Der Kunde bevollmächtigt EU Networks hiermit, sämtliche Willenserklärungen, die für die Beauftragung und Durchführung von Leistungen im Bereich Domainverwaltung erforderlich sind, gegenüber den damit zu beauftragenden Dritten verbindlich abzugeben.

15. Geheimhaltung

15.1 Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte ist den Parteien nicht gestattet.

15.2 An der Geheimhaltung vertraulicher Informationen haben beide Parteien ein hohes wirtschaftliches Interesse. Die jeweils andere Partei wird diese Informationen daher auch innerhalb des eigenen Unternehmens nur einem begrenzten Personenkreis zur Verfügung stellen.

15.3 Die Parteien werden sämtliche Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um die Geheimhaltung vertraulicher Informationen zu gewährleisten.

15.4 Der Informationsnehmer ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zur Durchführung des Vertragszwecks zu verwenden.

15.5 Diese Geheimhaltungspflicht tritt Zustandekommen der Leistungsbeziehung zwischen EU Networks und dem Kunden in Kraft und bleibt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Vertragsbeendigung wirksam.

15.6 Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die de, Informationsnehmer oder der Öffentlichkeit zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder die von Gesetzes wegen oder aufgrund behördlicher Anordnung vom Kunden offengelegt werden müssen.

16. Aufrechnung, Zurückbehaltung

16.1 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von EU Networks noch vor Aufrechnung schritlich anerkannt sind.

16.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

16.3 EU Networks ist zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten auch aufgrund von offenen Forderungen gegen aus anderen Leistungsbeziehungen zwischen EU Networks und dem Kunden befugt.

17. Abtretung und Forderungsverkauf

Abtretung und Verkauf von Forderungen gegen EU Networks sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von EU Networks möglich.

18. Gesamtschuldnerschaft

Mehrere Vertragspartner auf Seiten des Kunden haften gegenüber EU Networks gesamtschuldnerisch. In diesem Fall bevollmächtigen sich die Vertragspartner auf Seiten des Kunden bereits jetzt gegenseitig zum Empfang von Willenserklärungen von EU Networks. Willenserklärungen werden daher bei mehreren Vertragspartnern auf Seiten des Kunden mit Zugang bei einem Vertragspartner des Kunden wirksam.

19. Datenschutz

Sofern Daten des Kunden von EU Networks zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Vertragsbeziehung gespeichert oder verarbeitet werden, geschieht dies unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“).

20. Veröffentlichung zu Werbezwecken

Der Kunde stimmt der Bekanntgabe und/oder Auswertung der Geschäftsbeziehung zwischen ihm und EU Networks zu Werbezwecken zu.

21. Nebenabreden, Schriftform

21.1 Mündliche Nebenabreden haben Kunde und EU Networks nicht miteinander getroffen.

21.2 Alle Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB durch individuelle Vertragsabreden sind formlos wirksam. Im Übrigen bedürfen Vertragsänderungen der Schriftform.

21.3 Mündliche Vereinbarungen über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses sind nichtig.

21.4. Zur Wahrung des Schriftformerfordernisses genügt Schriftverkehr per E-Mail.

22. Vertragssprache, Gerichtsstand, Rechtswahl

22.1 Vertragssprache ist Deutsch.

22.2 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf („CISG“) findet keine Anwendung.

22.3 Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hamburg.

23. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.




EU NETWORKS LTD.
Neuer Wall 63
20354 Hamburg

AGB Stand: 5/2017